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Vertragsstaat
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Slowenien
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1 Bestellung eines zugelassenen
Inlandsvertreters erforderlich?
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Die Einreichung der Übersetzungen der Ansprüche und
die Zahlung der Gebühren können direkt vom Inhaber des europäischen Patents
vorgenommen werden, sofern eine inländische Zustellanschrift angegeben wird.
Für sonstige Anträge oder Handlungen vor dem SIPO ist ein
zugelassener Inlandsvertreter zu bestellen.
Art. 129 PatG
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2 Frist zur Einreichung der
Übersetzung
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Die Übersetzung der Ansprüche ist
beim SIPO innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntmachung des Hinweises auf die
EP-Patenterteilung bzw. die Entscheidung über die Aufrechterhaltung des
Patents in geänderter Fassung im Europäischen Patentblatt einzureichen.
Art. 27(2) PatG
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3 a) Besondere Gebühr vorgesehen? b)
Fälligkeit
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a) Veröffentlichungsgebühr (3000 SIT)
Art. 1(1.4.1) GebV
b) innerhalb der Frist gemäß Spalte 2
(siehe auch Spalte 11)
Art. 27(2) PatG
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4 Sprache(n), in der (denen) die
Übersetzung eingereicht werden muß
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Slowenisch
Art. 27(2) PatG
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5 Formblatt vorgeschrieben?
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Nein (aber empfohlen)
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6 Anzahl der einzureichenden
Ausfertigungen
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2
Art. 2(3) PatV
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7 Werden Unterlagen angenommen, die
den Formerfordernissen nach Regel 32 u. 35(3)-(14) EPÜ entsprechen?
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Ja
Art. 8, 9 PatV
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8 Art und Weise in der die Übersetzung
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird
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Veröffentlichung der Übersetzung und ggf. einer Berichtigung
auf CD-Rom
Hinweis im Patentblatt (BIL)
Akteneinsicht und Einsichtnahme in Bibliothek
Art. 27(5) PatG
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9 Berichtigung der Übersetzung
zulässig?
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Ja
Art. 28(2) PatG
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10 Besondere Gebühr für die
Berichtigung vorgesehen?
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Ja, Veröffentlichungsgebühr, siehe
Spalte 3
Art. 27(2) PatG
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11 Besonderheiten
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Die Zahlung der Veröffentlichungsgebühr gilt erst als
erfolgt, wenn sie ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
Es sind je 2 Kopien von Zeichnungen der EP-Patentschrift
mit Übersetzung der Textteile der Zeichnungen einzureichen.
Art. 27(4) PatG
Die Berichtigung einer Übersetzung ist vom Zeitpunkt ihrer
Veröffentlichung durch das SIPO an rechtsgültig.
Art. 28(2) PatG
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