Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGEN
 

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TEIL A
  KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG     KAPITEL V ERLASS DES BESCHEIDS ÜBER DIE FORMALPRÜFUNG; ÄNDERUNG EINER ANMELDUNG; BERICHTIGUNG VON...KAPITEL V ERLASS DES BESCHEIDS ÜBER DIE FORMALPRÜFUNG; ÄNDERUNG EINER ANMELDUNG; BERICHTIGUNG VON...  
1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)

1.1 Allgemeines

1.1.1 Wann kann eine Teilanmeldung eingereicht werden?

1.1.2 Wer kann eine Teilanmeldung einreichen?

1.2 Anmeldetag einer Teilanmeldung; Prioritätsanspruch

1.2.1 Anmeldetag

1.2.2 Prioritätsanspruch

1.3 Einreichung einer Teilanmeldung

1.3.1 Wo ist eine Teilanmeldung einzureichen?

1.3.2 Erteilungsantrag

1.3.3 Sprachliche Erfordernisse

1.3.4 Benennung von Vertragsstaaten

1.3.5 Erstreckungsstaaten

1.4 Gebühren

1.4.1 Anmelde-, Recherchen- und Benennungsgebühren

1.4.2 Anspruchsgebühren

1.4.3 Jahresgebühren

1.5 Erfindernennung

1.6 Vollmacht

1.7 Sonstige Formalprüfung

1.8 Weiteres Verfahren

2. Anmeldungen nach Art. 61

2.1 Allgemeines

2.2 Aussetzung des Erteilungsverfahrens

2.3 Fortsetzung des Erteilungsverfahrens

2.4 Hemmung der Fristen

2.5 Beschränkung der Zurücknahme der europäischen Patentanmeldung

2.6 Weiterverfolgung der Anmeldung durch einen Dritten

2.7 Einreichung einer neuen Anmeldung

2.8 Zurückweisung der früheren Anmeldung

2.9 Teilweiser Rechtsübergang auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung

3. Zurschaustellen auf einer Ausstellung

3.1 Ausstellungsbescheinigung; Darstellung der Erfindung

3.2 Mängel in der Bescheinigung oder Darstellung

4. Anmeldungen betreffend biologisches Material

4.1 Hinterlegung von biologischem Material

4.2 Fehlende Angaben; Mitteilung

4.3 Zugang zu hinterlegtem biologischen Material nur für Sachverständige

5. Anmeldungen betreffend Nucleotid- oder Aminosäuresequenzen

6. Umwandlung in eine nationale Anmeldung