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Vertragsstaaten
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Monaco
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
Erstreckungsstaaten
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Kroatien
Lettland
Litauen
Ehem. jugosl. Republik Mazedonien
Rumänien
Serbien und Montenegro
Slowenien
Nationale Rechtsgrundlagen
Einreichung europäischer Patentanmeldungen
Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach Veröffentlichung
Einreichung von Übersetzungen der Patentansprüche
Einreichung von Übersetzungen der Patentschrift
Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung
Zahlung von Jahresgebühren
Umwandlung europäischer Patentanmeldungen
Zahlung von Gebühren
Eintragung von Rechten in das nationale Patentregister
Verschiedenes
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Vertragsstaat
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Spanien
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1 Nationale Bestimmungen
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Geb. Ges.
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2 Konten
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Oficina Española de Patentes y Marcas
La Caixa, Paseo de la Castellana, 51, 28046
MADRID
Kontonr.
IBAN: ES66 2100 4770 1502 0001 5684
SWIFT: CAIXESMM
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3 Zahlungsarten
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a) Überweisung auf das angegebene Konto
b) Beglaubigter Scheck an die Order des OEPM
c) Postanweisung („Giro Postal“)
Personen ohne Sitz oder Wohnsitz in der
EU müssen Zahlungen durch einen nationalen Vertreter vornehmen lassen.
Art. 3 Ges. 8/98
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4 Zeitpunkt, zu dem die Zahlung als
bewirkt gilt
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3a) Tag der Gutschrift auf dem Konto gemäß
Spalte 2
3b) Tag des Eingangs des Schecks beim OEPM
3c) Tag der Einzahlung bei einem Postamt
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