Vertragsstaaten
Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Monaco Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern
Erstreckungsstaaten
Albanien Bosnien und Herzegowina Kroatien Lettland Litauen Ehem. jugosl.RepublikMazedonien Rumänien Serbien und Montenegro Slowenien
Nationale Rechtsgrundlagen
Einreichung europäischer Patentanmeldungen
Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach Veröffentlichung
Einreichung von Übersetzungen der Patentansprüche
Einreichung von Übersetzungen der Patentschrift
Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung
Zahlung von Jahresgebühren
Umwandlung europäischer Patentanmeldungen
Zahlung von Gebühren
Eintragung von Rechten in das nationale Patentregister
Verschiedenes
Vertragsstaat Zypern
Vertragsstaat
Zypern
1 Nationale Bestimmungen
PatG
GebV
2 Konten
./.
3 Zahlungsarten
Gebühren sind in CYP zu entrichten.
a) Barzahlung
b) Scheck an die Order des „Registrar of Companies“
c) Bankscheck („bank draft”)
4 Zeitpunkt, zu dem die Zahlung als bewirkt gilt
Tag des Eingangs der Zahlung beim CY-Patentamt