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Vertragsstaaten
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Monaco
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
Erstreckungsstaaten
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Kroatien
Lettland
Litauen
Ehem. jugosl. Republik Mazedonien
Rumänien
Serbien und Montenegro
Slowenien
Nationale Rechtsgrundlagen
Einreichung europäischer Patentanmeldungen
Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach Veröffentlichung
Einreichung von Übersetzungen der Patentansprüche
Einreichung von Übersetzungen der Patentschrift
Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung
Zahlung von Jahresgebühren
Umwandlung europäischer Patentanmeldungen
Zahlung von Gebühren
Eintragung von Rechten in das nationale Patentregister
Verschiedenes
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Vertragsstaat
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Dänemark
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1 Nationale Bestimmungen
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PatG
GebV
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2 Konten
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Patent- og
Varemærkestyrelsen
Jyske Bank,
Vesterbrogade 9,
1780 Copenhagen
V
Kontonr. 8109
102412-5
IBAN: DK38 8109 0001 0241 25
BIC: JYBADKKK
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3 Zahlungsarten
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a) Barzahlung
b) Postanweisung
c) Scheck in DKK, der auf eine dänische Bank
gezogen ist und an die Order des DKPTO lautet
d) (telegraphische) Überweisung an eine
dänische Bank zugunsten des Bankkontos (s. Spalte 2)
Das DKPTO nimmt nur Zahlungen in DKK
(dänischer Währung) entgegen.
Alle Zahlungen müssen mit genauen
Anweisungen/Angaben versehen sein.
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4 Zeitpunkt, zu dem die Zahlung als
bewirkt gilt
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3a) Tag des Eingangs der Zahlung beim DKPTO
3b) Tag der Einreichung bei einem dänischen
Postamt
3c) Tag des Eingangs des Schecks beim DKPTO
3d) Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto
gem. Spalte 2
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