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Gebühren sind in EUR zu entrichten.
a) Barzahlung, bis zu 250 EUR, die beim IPO
eingezahlt werden
b) Scheck, einschließlich Euroscheck (bis zu
1 015 EUR) auf eine irische Bank gezogen, zahlbar an den „Controller of
Patents, Designs and Trade Marks“
c) Postanweisung („postal order“ oder „Post Office money order”)
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