Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL IV BEWEISAUFNAHME UND BEWEISSICHERUNG
 

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TEIL E
  KAPITEL III MÜNDLICHE VERHANDLUNGKAPITEL III MÜNDLICHE VERHANDLUNG     KAPITEL V ABWEICHUNGEN VON DER VERFAHRENSSPRACHE BEI MÜNDLICHEN VERFAHRENKAPITEL V ABWEICHUNGEN VON DER VERFAHRENSSPRACHE BEI MÜNDLICHEN VERFAHREN  
1. Beweisaufnahme durch die Organe des EPA

1.1 Allgemeines

1.2 Beweismittel

1.3 Beweisaufnahme im Sachprüfungs- und Einspruchsverfahren

1.4 Beweisbeschluss

1.5 Ladung von Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen

1.6 Vernehmung von Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen

1.6.1 Allgemeines

1.6.2 Nicht geladene Zeugen und Sachverständige

1.6.3 Belehrung der zu Vernehmenden

1.6.4 Einzelvernehmung

1.6.5 Vernehmung zur Person

1.6.6 Vernehmung zur Sache

1.6.7 Fragerecht der Beteiligten bei Vernehmungen

1.7 Niederschrift über die Beweisaufnahme

1.8 Beauftragung von Sachverständigen

1.8.1 Entscheidung über die Form des Gutachtens

1.8.2 Ablehnung des Sachverständigen

1.8.3 Auftrag an den Sachverständigen

1.9 Kosten auf Grund einer mündlichen Verhandlung oder einer Beweisaufnahme

1.10 Ansprüche der Zeugen und Sachverständigen

1.10.1 Reise- und Aufenthaltskosten

1.10.2 Verdienstausfall, Vergütung

1.10.3 Einzelheiten zu den Ansprüchen der Zeugen und Sachverständigen

2. Beweissicherung

2.1 Voraussetzungen

2.2 Antrag zur Sicherung eines Beweises

2.3 Zuständigkeit

2.4 Entscheidung über den Antrag und die Beweisaufnahme

3. Beweisaufnahme durch Gerichte oder Behörden der Vertragsstaaten

3.1 Rechtshilfe

3.2 Beweismittel

3.2.1 Vernehmung unter Eid oder in gleichermaßen verbindlicher Form

3.2.2 Vernehmung durch das zuständige Gericht

3.3 Rechtshilfeersuchen

3.4 Verfahren vor dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Behörde

3.5 Kosten der Beweisaufnahme

3.6 Beweisaufnahme durch eine vom zuständigen Gericht oder von der zuständigen Behörde beauftragte...

4. Würdigung von Beweismitteln

4.1 Allgemeines

4.2 Würdigung einer Zeugenaussage

4.3 Würdigung der Aussage von Beteiligten

4.4 Würdigung eines Sachverständigengutachtens

4.5 Würdigung eines Augenscheins