Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
 

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TEIL A
  KAPITEL I EINLEITUNGKAPITEL I EINLEITUNG     KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG  
1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?

1.1 Unmittelbare Einreichung von Anmeldungen oder Einreichung auf dem Postweg

1.2 Einreichung von Anmeldungen per Telefax

1.3 Einreichung von Anmeldungen in elektronischer Form

1.4 Einreichung von Anmeldungen durch andere Verfahren

1.5 Nachreichung von Schriftstücken

1.6 Schecks und Abbuchungsaufträge

1.7 Weiterleitung von Anmeldungen

1a. Nummerierungssysteme für die Anmeldungen

1a.1 Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden

1a.2 Anmeldungen, die am oder nach dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden

2. Zur Einreichung von Anmeldungen berechtigte Personen

3. Verfahren bei der Einreichung

3.1 Eingang; Bestätigung

3.2 Einreichung bei einer zuständigen nationalen Behörde

4. Eingangsprüfung

4.1 Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags

4.1.1 Hinweis, dass ein europäisches Patent beantragt wird

4.1.2 Identifizierung des Anmelders

4.1.3 Beschreibung und Patentansprüche

4.1.4 Mängel

4.1.5 Anmeldetag

4.2 Weitere Erfordernisse

4.2.1 Anmelde- und Recherchengebühr

4.2.2 Übersetzung

4.2.3 Als zurückgenommen geltende Anmeldung

4.3 Formalprüfung