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1 Doppelschutz zugelassen? Art. 139
(3) und 140 EPÜ
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Nein; das nationale Patent hat in dem Umfang,
in dem es dieselbe Erfindung schützt, von dem Zeitpunkt an keine Wirkung
mehr, zu dem
a) + b) wie Belgien
c) das nationale Patent erteilt wird, wenn
dieser Zeitpunkt nach dem unter a) oder b) genannten Zeitpunkt liegt
Art. 9 VO Nr. 10.427
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