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1 Doppelschutz zugelassen? Art. 139
(3) und 140 EPÜ
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Nein; das nationale Patent hat in dem
Umfang, in dem es dieselbe Erfindung schützt, von dem Zeitpunkt an keine
Wirkung mehr, zu dem
a) die Frist zur Einlegung des Einspruchs
gegen das EP-Patent abgelaufen ist, ohne daß Einspruch eingelegt worden ist
oder
b) das Einspruchsverfahren unter
Aufrechterhaltung des EP-Patents rechtskräftig abgeschlossen ist.
Art. 8 Erstr. VO
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