Richtlinien für die Prüfung
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KAPITEL IX ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
 

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  KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...     KAPITEL X ENTSCHEIDUNGENKAPITEL X ENTSCHEIDUNGEN  
1. Allgemeines

2. Das EPA als Anmeldeamt

3. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)

3.1 Allgemeines

3.2 Beschränkungen

4. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)

4.1 Allgemeines

4.2 Der internationale vorläufige Prüfungsbericht (IPER)

5. Das EPA als Bestimmungsamt

5.1 Allgemeines

5.2 Übermittlung an das EPA als Bestimmungsamt

5.3 Veröffentlichung der Übersetzung der internationalen Anmeldung

5.4 Ergänzender europäischer Recherchenbericht

5.5 Aussetzung des Verfahrens vor dem EPA

5.6 Nachprüfung durch das EPA als Bestimmungsamt

5.7 Prüfung und Bearbeitung

5.8 Akteneinsicht

6. Das EPA als ausgewähltes Amt

6.1 Allgemeines

6.2 Beginn der europäischen Phase und der Sachprüfung

6.3 (gestrichen)

6.4 Sachprüfung einer Euro-PCT-Anmeldung mit internationalem vorläufigen Prüfungsbericht (IPER)

6.4.1 Ergebnisse von Vergleichsversuchen

6.4.2 Der Sachprüfung zu Grunde zu legende Unterlagen

6.4.3 Berücksichtigung des Inhalts des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts bei der...

6.5 Akteneinsicht