Richtlinien für die Prüfung
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KAPITEL IX ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
5. Das EPA als Bestimmungsamt
5.8 Akteneinsicht
 

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KAPITEL IX ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...KAPITEL IX ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
5. Das EPA als Bestimmungsamt5. Das EPA als Bestimmungsamt
  5.7 Prüfung und Bearbeitung5.7 Prüfung und Bearbeitung       
 

5.8

Akteneinsicht

 

In seiner Eigenschaft als Bestimmungsamt gewährt das EPA auch Einsicht in seine Akten, die sich auf die internationale Phase von Anmeldungen beziehen, sofern die internationale Veröffentlichung erfolgt ist . Dies gilt entsprechend für die Erteilung von Auskünften aus den Akten.

 

Art. 30 (2) PCT