Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL IX ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
6. Das EPA als ausgewähltes Amt
6.5 Akteneinsicht
 

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KAPITEL IX ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...KAPITEL IX ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
6. Das EPA als ausgewähltes Amt6. Das EPA als ausgewähltes Amt
  6.4 Sachprüfung einer Euro-PCT-Anmeldung mit internationalem vorläufigen Prüfungsbericht (IPER)6.4 Sachprüfung einer Euro-PCT-Anmeldung mit internationalem vorläufigen Prüfungsbericht (IPER)       
 

6.5

Akteneinsicht

 

In seiner Eigenschaft als ausgewähltes Amt gewährt das EPA Einsicht in seine Akten (einschließlich der gesamten Akte zu Kapitel II PCT), die sich auf die internationale Phase ab dem 1. Juli 1998 eingereichter Anmeldungen beziehen, sofern die internationale Veröffentlichung erfolgt ist und - soweit die Akte zu Kapitel II PCTf betroffen ist - der IPER erstellt wurde. Vorstehendes gilt entsprechend für die Erteilung von Auskünften aus den Akten.

 

Regel 94.3 PCT