Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL VIII SPRACHEN
 

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TEIL A
  KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...     KAPITEL IX GEMEINSAME VORSCHRIFTENKAPITEL IX GEMEINSAME VORSCHRIFTEN  
1. Vorschriften in Bezug auf die Verfahrenssprache

1.1 Zugelassene Sprachen; Frist für die Einreichung der Übersetzung der Anmeldung

1.2 Verfahrenssprache

1.3 Europäische Teilanmeldungen; Anmeldungen nach Art. 61

2. Abweichungen von der Verfahrenssprache im schriftlichen Verfahren

2a. Als Beweismittel zu verwendende Unterlagen

3. In der falschen Sprache eingereichte Schriftstücke

3.1 Unterlagen der europäischen Patentanmeldung

3.2 Andere Unterlagen

4. Übersetzung der Prioritätsunterlagen

5. Verbindliche Fassung

5.1 Allgemeines

5.2 Übereinstimmung der Übersetzung mit dem ursprünglichen Text

6. Beglaubigung von Übersetzungen

7. Abweichungen von der Verfahrenssprache bei mündlichen Verfahren