Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL III MÜNDLICHE VERHANDLUNG
8. Durchführung der mündlichen Verhandlung
 

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TEIL E
KAPITEL III MÜNDLICHE VERHANDLUNGKAPITEL III MÜNDLICHE VERHANDLUNG
  7. Antrag auf Verlegung einer mündlichen Verhandlung7. Antrag auf Verlegung einer mündlichen Verhandlung     9. Verkündung der Entscheidung9. Verkündung der Entscheidung  
 

8.

Durchführung der mündlichen Verhandlung

 


8.1 Öffentlichkeit des Verfahrens

8.2 Leitung der mündlichen Verhandlung

8.3 Eröffnung der mündlichen Verhandlung, Nichterscheinen eines Beteiligten

8.4 Einleitung der Verhandlung zur Sache

8.5 Vortrag der Beteiligten

8.6 Verspätet vorgebrachte Tatsachen, Beweismittel oder Änderungen

8.7 Erörterung der Sach- und Rechtslage

8.8 Fragerechte der übrigen Mitglieder der Prüfungs- oder Einspruchsabteilung

8.9 Schließung der mündlichen Verhandlung