Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
4. Mangelhafte Offenbarung der Erfindung
 

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TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCHKAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
  3. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 573. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 57     5. Über die ursprüngliche Offenbarung hinausgehender Gegenstand des europäischen Patents5. Über die ursprüngliche Offenbarung hinausgehender Gegenstand des europäischen Patents  
 

4.

Mangelhafte Offenbarung der Erfindung

 


4.1 Maßgebliche Offenbarung

4.2 Offenbarung bei Erfindungen betreffend biologisches Material

4.3 Beweislast für Ausführbarkeit und Wiederholbarkeit

4.4 Fälle von teilweise nicht ausreichender Offenbarung