Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
4. Mangelhafte Offenbarung der Erfindung
4.2 Offenbarung bei Erfindungen betreffend biologisches Material
 

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TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCHKAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
4. Mangelhafte Offenbarung der Erfindung4. Mangelhafte Offenbarung der Erfindung
  4.1 Maßgebliche Offenbarung4.1 Maßgebliche Offenbarung     4.3 Beweislast für Ausführbarkeit und Wiederholbarkeit4.3 Beweislast für Ausführbarkeit und Wiederholbarkeit  
 

4.2

Offenbarung bei Erfindungen betreffend biologisches Material

 

Einzelheiten hierzu sind C-II, 6 zu entnehmen.

 

Regel 28 (1), (2)