Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
4. Mangelhafte Offenbarung der Erfindung
4.4 Fälle von teilweise nicht ausreichender Offenbarung
 

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TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCHKAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
4. Mangelhafte Offenbarung der Erfindung4. Mangelhafte Offenbarung der Erfindung
  4.3 Beweislast für Ausführbarkeit und Wiederholbarkeit4.3 Beweislast für Ausführbarkeit und Wiederholbarkeit       
 

4.4

Fälle von teilweise nicht ausreichender Offenbarung

 


4.4.1 Nur Varianten der Erfindung sind nicht ausführbar

4.4.2 Fehlen bekannter Einzelheiten

4.4.3 Schwierigkeiten bei der Ausführung