Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung
1.3.2 Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.2, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als unzulässig...
 

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TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNGKAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung
  1.3.1 Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.1, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als nicht...1.3.1 Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.1, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als nicht...     1.3.3 Umfang der Verpflichtung des Formalsachbearbeiters zum Erlass vorstehender Mitteilungen1.3.3 Umfang der Verpflichtung des Formalsachbearbeiters zum Erlass vorstehender Mitteilungen  
 

1.3.2

Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.2, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als unzulässig verworfen wird

 

Die Mitteilung enthält die Angabe der festgestellten Mängel gemäß IV, 1.2.2.1 bzw. 1.2.2.2 sowie den Hinweis, dass der Einspruch als unzulässig verworfen wird, wenn die Mängel gemäß IV, 1.2.2.1 nicht innerhalb der Einspruchsfrist und die Mängel gemäß IV, 1.2.2.2 nicht innerhalb der vom Formalsachbearbeiter gesetzten Frist beseitigt werden.