Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
 

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KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNGKAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
       2. Tätigwerden der Einspruchsabteilung2. Tätigwerden der Einspruchsabteilung  
 

1.

Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den Formalsachbearbeiter

 


1.1 Vorlage des Einspruchs an den Formalsachbearbeiter

1.2 Mängelprüfung des Einspruchs

1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung

1.4 Weiteres Verfahren beim Vorliegen nicht mehr behebbarer Mängel

1.5 Mitteilungen an den Patentinhaber und dessen Stellungnahmen

1.6 Weiteres Verfahren