Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
 

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TEIL D
  KAPITEL III DER EINSPRUCHKAPITEL III DER EINSPRUCH     KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCHKAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH  
 

KAPITEL IV

VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG

 


1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den Formalsachbearbeiter

2. Tätigwerden der Einspruchsabteilung

3. Verwerfung des Einspruchs als unzulässig durch die Einspruchsabteilung ohne Beteiligung des Patentinhabers

4. Beendigung des Einspruchsverfahrens bei unzulässigem Einspruch

5. Vorbereitung der materiellrechtlichen Prüfung