Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung
1.3.1 Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.1, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als nicht...
 

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KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNGKAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung
       1.3.2 Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.2, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als unzulässig...1.3.2 Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.2, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als unzulässig...  
 

1.3.1

Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.1, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als nicht eingelegt gilt

 

Die Mitteilung enthält die Angabe der festgestellten Mängel gemäß IV, 1.2.1 sowie den Hinweis, dass der Einspruch nicht als eingelegt gilt, wenn die Mängel nicht bis zum Ablauf der in IV, 1.2.1 genannten Fristen beseitigt werden.