Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung
1.3.3 Umfang der Verpflichtung des Formalsachbearbeiters zum Erlass vorstehender Mitteilungen
 

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TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNGKAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung
  1.3.2 Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.2, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als unzulässig...1.3.2 Mitteilung im Falle von Mängeln gemäß IV, 1.2.2, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als unzulässig...       
 

1.3.3

Umfang der Verpflichtung des Formalsachbearbeiters zum Erlass vorstehender Mitteilungen

 

Obwohl für den Formalsachbearbeiter dazu keine Verpflichtung besteht, sollte er die unter IV, 1.2.1 i),IV, 1.2.1 iii) undIV, 1.2.1 iv) sowie unter IV, 1.2.2.1 angegebenen Mängel dem Einsprechenden rechtzeitig vor Ablauf der Fristen mitteilen, innerhalb deren eine Mängelbeseitigung noch möglich ist. Aus der Unterlassung dieser Mitteilungen kann der Einsprechende jedoch keine Rechtsfolgen ableiten. Vielmehr ist der Erlass dieser Mitteilungen als reiner Service zu werten, den das EPA dem Einsprechenden bietet, damit Rechtsnachteile weitgehend vermieden werden. Die unter IV, 1.2.1 ii) sowie unter IV, 1.2.2.2 festgestellten Mängel sind auf jeden Fall amtsseitig mitzuteilen, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollte diese Mitteilung trotz bestehender diesbezüglicher Mängel der Einspruchsschrift versehentlich unterblieben sein, so kann die einsprechende Partei jederzeit auch nach Ablauf der Einspruchsfrist von sich aus die fehlenden Angaben ohne Rechtsnachteil nachreichen.