Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
3. Ausnahmen von der Patentierbarkeit
 

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TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
  2a. Biotechnologische Erfindungen2a. Biotechnologische Erfindungen     4. Gewerbliche Anwendbarkeit4. Gewerbliche Anwendbarkeit  
 

3.

Ausnahmen von der Patentierbarkeit

 


3.1 Gegenstände, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen

3.2 Unzulässige Gegenstände

3.3 Offensiver und inoffensiver Verwendungszweck

3.3a Wirtschaftliche Auswirkungen

3.3b Biotechnologische Erfindungen

3.4 Pflanzensorten oder Tierarten und Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren

3.5 Mikrobiologische Verfahren