Richtlinienfür die Prüfung TEIL C KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT 3. Ausnahmen von der Patentierbarkeit 3.4 Pflanzensorten oder Tierarten und Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren
Pflanzensorten oder Tierarten und Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren
Ebenfalls von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind "Pflanzensorten oder Tierarten sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren".