Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
3. Ausnahmen von der Patentierbarkeit
3.2 Unzulässige Gegenstände
 

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TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
3. Ausnahmen von der Patentierbarkeit3. Ausnahmen von der Patentierbarkeit
  3.1 Gegenstände, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen3.1 Gegenstände, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen     3.3 Offensiver und inoffensiver Verwendungszweck3.3 Offensiver und inoffensiver Verwendungszweck  
 

3.2

Unzulässige Gegenstände

 

Die Verwertung ist nicht schon deshalb als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten anzusehen, weil sie durch Gesetz oder Verwaltungsvorschriften in einigen oder allen Vertragsstaaten untersagt ist. Ein Grund hierfür ist, dass ein Erzeugnis immer noch auf Grund eines europäischen Patents für den Export nach Staaten hergestellt werden könnte, in denen seine Verwendung nicht untersagt ist.

 

Art. 53 a)