Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
3. Ausnahmen von der Patentierbarkeit
3.3a Wirtschaftliche Auswirkungen
 

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TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
3. Ausnahmen von der Patentierbarkeit3. Ausnahmen von der Patentierbarkeit
  3.3 Offensiver und inoffensiver Verwendungszweck3.3 Offensiver und inoffensiver Verwendungszweck     3.3b Biotechnologische Erfindungen3.3b Biotechnologische Erfindungen  
 

3.3a

Wirtschaftliche Auswirkungen

 

Dem EPA steht es nicht zu, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Erteilung von Patenten auf bestimmten Gebieten der Technik zu berücksichtigen und den Bereich der patentierbaren Gegenstände entsprechend einzuschränken (siehe G 1/98, ABl. 3/2000, 111, Nr. 3.9 der Entscheidungsgründe). Für einen Ausschluss nach Art. 53 a) ist maßgeblich, ob die Verwertung der Erfindung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstieße.