Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
3. Arten der Patentansprüche
3.7 Alternativlösungen in einem Patentanspruch
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
3. Arten der Patentansprüche3. Arten der Patentansprüche
  3.6 Gegenstand eines abhängigen Patentanspruchs3.6 Gegenstand eines abhängigen Patentanspruchs     3.7a Auf einen anderen Patentanspruch Bezug nehmende unabhängige Patentansprüche3.7a Auf einen anderen Patentanspruch Bezug nehmende unabhängige Patentansprüche  
 

3.7

Alternativlösungen in einem Patentanspruch

 

Ein unabhängiger oder abhängiger Patentanspruch kann sich auf Alternativlösungen beziehen, sofern die Anzahl und die Darstellung der Alternativlösungen in einem einzigen Patentanspruch bei diesem keine Unklarheiten oder Auslegungsschwierigkeiten zur Folge haben und der Patentanspruch das Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung erfüllt (siehe auch III, 7.4 und 7.8). Bei einem Anspruch mit mehreren (chemischen oder nichtchemischen) Alternativlösungen, also einer so genannten "Markush-Gruppe", sollte das Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung als erfüllt gelten, wenn die Alternativlösungen ähnlicher Art und ohne Weiteres gegeneinander austauschbar sind (siehe III, 7.4a).

 

Art. 84

Art. 82