Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
3. Arten der Patentansprüche
3.2 Anzahl unabhängiger Patentansprüche
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
3. Arten der Patentansprüche3. Arten der Patentansprüche
  3.1 Kategorien3.1 Kategorien     3.3 Einwand nach Regel 29 (2)3.3 Einwand nach Regel 29 (2)  
 

3.2

Anzahl unabhängiger Patentansprüche

 

Gemäß Regel 29 (2) in der seit 2.1.2002 geltenden Fassung dürfen alle europäischen Patentanmeldungen, für die bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung nach Regel 51 (4) ergangen ist, nicht mehr als einen unabhängigen Patentanspruch in der gleichen Kategorie enthalten.

 

Regel 29 (2)



Ausnahmen von dieser Regel sind nur in den unter den Buchstaben a, b und c aufgeführten Sonderfällen zulässig, sofern das Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung nach Art. 82 erfüllt ist (siehe III, 7).

 

Die folgenden Beispiele stellen typische Fälle dar, die unter die Ausnahmeregelung fallen, nach der mehr als ein unabhängiger Anspruch der gleichen Kategorie zulässig ist:

 

i)

Beispiele für mehrere miteinander in Beziehung stehende Erzeugnisse (Regel 29 (2) a)):

 

-

Stecker und Steckdose

 

-

Sender und Empfänger

 

-

Zwischenprodukt(e) und chemisches Endprodukt

 

-

Gen - Genkonstrukt - Host - Protein - Medikament

 

ii)

Beispiel für eine Vielzahl verschiedener erfinderischer Verwendungen eines Erzeugnisses oder einer Vorrichtung (Regel 29 (2) b)):

 

-

zweite oder weitere medizinische Verwendungen in der Form eines auf eine "zweite medizinische Indikation" gerichteten Anspruchs (siehe IV, 4.2)

 

iii)

Beispiele für Alternativlösungen für eine bestimmte Aufgabe (Regel 29 (2) c)):

 

-

eine Gruppe chemischer Verbindungen

 

-

zwei oder mehr Verfahren zur Herstellung dieser Verbindungen