Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
3. Arten der Patentansprüche
3.3 Einwand nach Regel 29 (2)
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
3. Arten der Patentansprüche3. Arten der Patentansprüche
  3.2 Anzahl unabhängiger Patentansprüche3.2 Anzahl unabhängiger Patentansprüche     3.4 Unabhängige und abhängige Patentansprüche3.4 Unabhängige und abhängige Patentansprüche  
 

3.3

Einwand nach Regel 29 (2)

 

Bei einem Einwand nach Regel 29 (2) wird der Anmelder aufgefordert, die Ansprüche in geeigneter Weise zu ändern. Hält er trotz des begründeten Einwands an den zusätzlichen unabhängigen Ansprüchen fest, ohne schlüssig zu belegen, dass einer der unter Regel 29 (2) a), b) oder c) genannten Sachverhalte vorliegt, so kann die Anmeldung gemäß Art. 97 (1) zurückgewiesen werden.

 

Regel 29 (2)