Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
3. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 57
3.2 Stand der Technik, der durch mündliche Beschreibung zugänglich wird
 

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TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCHKAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
3. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 573. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 57
  3.1 Stand der Technik, der der Öffentlichkeit durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht...3.1 Stand der Technik, der der Öffentlichkeit durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht...     3.3 Stand der Technik, der der Öffentlichkeit auf schriftlichem und anderem Weg zugänglich wird3.3 Stand der Technik, der der Öffentlichkeit auf schriftlichem und anderem Weg zugänglich wird  
 

3.2

Stand der Technik, der durch mündliche Beschreibung zugänglich wird

 


3.2.1 Fälle der mündlichen Beschreibung

3.2.2 Unschädliche mündliche Beschreibung

3.2.3 Feststellungen der Einspruchsabteilung bei mündlicher Beschreibung