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KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
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3. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 57 |
3.2 Stand der Technik, der durch mündliche Beschreibung zugänglich wird
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| 3.1.1 Benutzungshandlungen und Fälle von Zugänglichmachung in sonstiger Weise |
| 3.1.2 Feststellungen der Einspruchsabteilung über die Benutzung |
| 3.1.3 Zugänglichmachung |
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