Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
3. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 57
3.1 Stand der Technik, der der Öffentlichkeit durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht...
3.1.3 Zugänglichmachung
 

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TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCHKAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
3. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 573. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 57
3.1 Stand der Technik, der der Öffentlichkeit durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht...3.1 Stand der Technik, der der Öffentlichkeit durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht...
  3.1.2 Feststellungen der Einspruchsabteilung über die Benutzung3.1.2 Feststellungen der Einspruchsabteilung über die Benutzung       
 

3.1.3

Zugänglichmachung

 


3.1.3.1 Allgemeines

3.1.3.2 Geheimhaltungsvereinbarung

3.1.3.3 Benutzung auf nichtöffentlichem Gelände

3.1.3.4 Beispiel für die Zugänglichkeit der Benutzung

3.1.3.5 Beispiel für die Unzugänglichkeit eines Verfahrens