Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
1.4 Weiteres Verfahren beim Vorliegen nicht mehr behebbarer Mängel
 

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TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNGKAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
  1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung     1.5 Mitteilungen an den Patentinhaber und dessen Stellungnahmen1.5 Mitteilungen an den Patentinhaber und dessen Stellungnahmen  
 

1.4

Weiteres Verfahren beim Vorliegen nicht mehr behebbarer Mängel

 


1.4.1 Vorliegen von nicht mehr behebbaren Mängeln, auf Grund deren der Einspruch als nicht eingelegt gilt

1.4.2 Vorliegen von nicht mehr behebbaren Mängeln gemäß Regel 56 (1) und (2), auf Grund deren der Einspruch als unzulässig verworfen wird