Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
1.2 Mängelprüfung des Einspruchs
 

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TEIL D
KAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNGKAPITEL IV VERFAHREN BIS ZUR MATERIELLRECHTLICHEN PRÜFUNG
1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...1. Mängelprüfung des Einspruchs und Mitteilungen auf Grund der Mängelprüfung durch den...
  1.1 Vorlage des Einspruchs an den Formalsachbearbeiter1.1 Vorlage des Einspruchs an den Formalsachbearbeiter     1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung1.3 Erlass von Mitteilungen durch den Formalsachbearbeiter auf Grund der Mängelprüfung  
 

1.2

Mängelprüfung des Einspruchs

 

Nach Vorlage des Einspruchs prüft der Formalsachbearbeiter, ob Mängel vorliegen.

 


1.2.1 Mängel, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als nicht eingelegt gilt

1.2.2 Mängel, bei deren Nichtbehebung der Einspruch als unzulässig zu verwerfen ist