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Obwohl es nach Regel 83 andere Möglichkeiten gibt, wird eine vom EPA festgelegte Frist normalerweise in vollen Monaten angegeben, und vom Zugang der Mitteilung an die Person, an die sie gerichtet ist, berechnet (siehe Regel 78 (2)). Regel 83 enthält genaue Einzelheiten für die Bestimmung des Tags, an dem die Frist abläuft, während in Regel 85 bestimmte Sonderfälle geregelt sind, z. B. der Fall, dass das EPA an dem Tag, an dem eine Frist abläuft, nicht geöffnet ist, oder dass der Postverkehr zwischen dem EPA und einem Vertragsstaat allgemein gestört ist.
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Regel 83
Regel 78
Regel 85
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