Richtlinienfür die Prüfung TEIL D KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG 1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch 1.2 Widerruf des europäischen Patents 1.2.1 Widerruf aus sachlichen Gründen
Ist die Einspruchsabteilung der Auffassung, dass die in Art. 100 genannten Einspruchsgründe der Aufrechterhaltung des europäischen Patents entgegenstehen, so widerruft sie das europäische Patent. Zum Widerruf wegen fehlenden Einverständnisses des Patentinhabers siehe VI, 2.2, 4.2 und 7.2.2.