Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch
1.2 Widerruf des europäischen Patents
1.2.1 Widerruf aus sachlichen Gründen
 

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TEIL D
KAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNGKAPITEL VIII ENTSCHEIDUNGEN DER EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch1. Abschließende Entscheidungen über einen zulässigen Einspruch
1.2 Widerruf des europäischen Patents1.2 Widerruf des europäischen Patents
       1.2.2 Widerruf wegen fehlender Druckkostengebühr oder fehlender Übersetzung1.2.2 Widerruf wegen fehlender Druckkostengebühr oder fehlender Übersetzung  
 

1.2.1

Widerruf aus sachlichen Gründen

 

Ist die Einspruchsabteilung der Auffassung, dass die in Art. 100 genannten Einspruchsgründe der Aufrechterhaltung des europäischen Patents entgegenstehen, so widerruft sie das europäische Patent. Zum Widerruf wegen fehlenden Einverständnisses des Patentinhabers siehe VI, 2.2, 4.2 und 7.2.2.

 

Art. 102 (1)