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KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
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4. Mangelhafte Offenbarung der Erfindung | ||||||
4.4 Fälle von teilweise nicht ausreichender Offenbarung |
4.4.1 Nur Varianten der Erfindung sind nicht ausführbar
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4.4.3 Schwierigkeiten bei der Ausführung
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