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KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
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3. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 57 | |||
3.1 Stand der Technik, der der Öffentlichkeit durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht... |
3.1.2 Feststellungen der Einspruchsabteilung über die Benutzung
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