Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
9. Besondere Anmeldungen
9.2 Anmeldungen, die sich aus einer Entscheidung gemäß Art. 61 ergeben
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
9. Besondere Anmeldungen9. Besondere Anmeldungen
  9.1 Teilanmeldungen (siehe auch A-IV, 1)9.1 Teilanmeldungen (siehe auch A-IV, 1)     9.3 Anmeldungen bei einem Vorbehalt gemäß Art. 167 (2) a)9.3 Anmeldungen bei einem Vorbehalt gemäß Art. 167 (2) a)  
 

9.2

Anmeldungen, die sich aus einer Entscheidung gemäß Art. 61 ergeben

 


9.2.1 Allgemeines

9.2.2 Frühere Anmeldung nicht mehr anhängig

9.2.3 Teilweise Anspruchsberechtigung

9.2.4 Anspruchsberechtigung nur für bestimmte benannte Staaten