Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
4. Weitere Prüfungsphasen
4.2 Umfang der erneuten Prüfung
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
4. Weitere Prüfungsphasen4. Weitere Prüfungsphasen
  4.1 Allgemeines Verfahren4.1 Allgemeines Verfahren     4.3 Weiteres Vorgehen nach der erneuten Prüfung4.3 Weiteres Vorgehen nach der erneuten Prüfung  
 

4.2

Umfang der erneuten Prüfung

 

Nach der ersten Prüfungsphase braucht der Prüfer, sofern der erste Bescheid klar und verständlich war (siehe VI, 3.3 und 3.4), die Anmeldung in der Regel nicht nochmals vollständig durchzulesen, sondern sollte sich auf die Änderungen selbst, damit zusammenhängende Textstellen und die Mängel konzentrieren, auf die im ersten Bescheid hingewiesen worden ist.