Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
3. Erste Prüfungsphase
3.5 Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen und Änderungen
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
3. Erste Prüfungsphase3. Erste Prüfungsphase
  3.4 Begründete Einwände3.4 Begründete Einwände     3.6 Verspätetes Eingehen von Änderungen, die der Anmelder auf den EESR hin oder von sich aus vorgenommen...3.6 Verspätetes Eingehen von Änderungen, die der Anmelder auf den EESR hin oder von sich aus vorgenommen...  
 

3.5

Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen und Änderungen

 

Der Bescheid hat eine Aufforderung an den Anmelder zu enthalten, seine Stellungnahme einzureichen, etwaige Mängel zu beseitigen und gegebenenfalls Änderungen zur Beschreibung, zu den Patentansprüchen und zu den Zeichnungen zu unterbreiten. Ferner ist darin die Frist zu nennen, innerhalb deren der Anmelder sich äußern muss. Geht die Antwort nicht rechtzeitig ein, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen (siehe E-VIII, 1).

 

Regel 51 (2)

Art. 96 (2), (3)