Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
2. Nahe liegende Kombination von Merkmalen?
2.2 Nicht naheliegende und somit erfinderische Kombination von Merkmalen:
 

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KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
2. Nahe liegende Kombination von Merkmalen?2. Nahe liegende Kombination von Merkmalen?
  2.1 Nahe liegende und somit nicht erfinderische Kombination von Merkmalen:2.1 Nahe liegende und somit nicht erfinderische Kombination von Merkmalen:       
 

2.2

Nicht naheliegende und somit erfinderische Kombination von Merkmalen:


Die Kombinationsmerkmale unterstützen sich in ihrer Wirkung gegenseitig derart, dass ein neues technisches Ergebnis erreicht wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Einzelmerkmale jeweils für sich vollständig oder teilweise bekannt sind. Wenn jedoch die Kombination der Merkmale ein Bonuseffekt ist, der sich z. B. aus einer "Einbahnstraßen-Situation" ergibt, hat die Kombination möglicherweise keinen erfinderischen Charakter.


Beispiel: Ein Arzneimittelgemisch besteht aus einem schmerzstillenden Mittel (Analgetikum) und einem Beruhigungsmittel (Sedativum). Es wurde gefunden, dass sich die schmerzstillende Wirkung des Analgetikums durch den Zusatz des im Wesentlichen keine schmerzstillende Wirkung aufweisenden Sedativums in einer Weise verstärkt, die auf Grund der bekannten Eigenschaften der Wirkstoffe nicht vorherzusehen war.