Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
2. Nahe liegende Kombination von Merkmalen?
2.1 Nahe liegende und somit nicht erfinderische Kombination von Merkmalen:
 

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KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
2. Nahe liegende Kombination von Merkmalen?2. Nahe liegende Kombination von Merkmalen?
       2.2 Nicht naheliegende und somit erfinderische Kombination von Merkmalen:2.2 Nicht naheliegende und somit erfinderische Kombination von Merkmalen:  
 

2.1

Nahe liegende und somit nicht erfinderische Kombination von Merkmalen:


Die Erfindung besteht lediglich in der Aneinanderreihung oder Nebeneinanderstellung bekannter Vorrichtungen oder Verfahren, die jeweils auf normale Art und Weise funktionieren, wobei sich keine erfinderische funktionelle Wechselwirkung ergibt.


Beispiel: Eine Maschine zur Wurstherstellung besteht aus einem Fleischwolf bekannter Art und einer Füllmaschine bekannter Art, die nebeneinander angeordnet sind.