Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
1. Verwendung von bekannten Maßnahmen?
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
       2. Nahe liegende Kombination von Merkmalen?2. Nahe liegende Kombination von Merkmalen?  
 

1.

Verwendung von bekannten Maßnahmen?



1.1 Erfindungen, bei denen die Verwendung von bekannten Maßnahmen nahe liegend ist und bei denen deshalb das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit zu verneinen ist

1.2 Erfindungen, bei denen die Verwendung von bekannten Maßnahmen nicht nahe liegend ist und bei denen deshalb das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit zu bejahen ist