Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
1. Verwendung von bekannten Maßnahmen?
1.2 Erfindungen, bei denen die Verwendung von bekannten Maßnahmen nicht nahe liegend ist und bei denen...
 

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KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...KAPITEL IV - Anlage BEISPIELE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ERFINDERISCHEN TÄTIGKEIT - INDIZIEN (siehe IV,...
1. Verwendung von bekannten Maßnahmen?1. Verwendung von bekannten Maßnahmen?
  1.1 Erfindungen, bei denen die Verwendung von bekannten Maßnahmen nahe liegend ist und bei denen deshalb...1.1 Erfindungen, bei denen die Verwendung von bekannten Maßnahmen nahe liegend ist und bei denen deshalb...       
 

1.2

Erfindungen, bei denen die Verwendung von bekannten Maßnahmen nicht nahe liegend ist und bei denen deshalb das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit zu bejahen ist


i)

Bekannte Arbeitsverfahren oder Mittel werden für einen anderen Zweck mit neuer, überraschender Wirkung verwendet.


Beispiel: Es ist bekannt, dass man beim induktiven Stumpfnahtschweißen mit Hochfrequenzenergie arbeiten kann. Dementsprechend sollte es nahe liegend sein, dass Hochfrequenzenergie mit ähnlicher Wirkung auch beim konduktiven Stumpfnahtschweißen eingesetzt werden kann. Würde man aber Hochfrequenzenergie zum kontinuierlichen konduktiven Stumpfnahtschweißen von nicht entzunderten Blechen verwenden (das Entfernen der Zunderschicht ist beim konduktiven Schweißen normalerweise notwendig, um eine Lichtbogenbildung zwischen Schleifkontakt und Blech zu vermeiden), so würde man die unerwartete zusätzliche Wirkung erzielen, dass sich die Entzunderung als unnötig erweist, da bei Hochfrequenz der Strom über die ein Dielektrikum bildende Zunderschicht vorwiegend kapazitiv zugeführt wird. In diesem Fall läge somit eine erfrinderische Tätigkeit vor.


ii)

Durch die neuartige Verwendung einer bekannten Vorrichtung oder eines bekannten Mittels, lassen sich technische Schwierigkeiten überwinden, die im Wege normaler technischer Verfahren nicht behebbar waren.


Beispiel: Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die als Träger für Gasbehälter und zur Steuerung des Hebens und Senkens von Gasbehältern dient, wodurch das bisherige äußere Führungsgerüst hinfällig wird. Eine gleichartige Vorrichtung war bereits als Träger für Trockendocks und Pontons bekannt; bei der Anwendung einer solchen Vorrichtung bei Gasbehältern waren jedoch praktische Schwierigkeiten zu überwinden, die bei den bekannten Anwendungen nicht auftraten.