Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
9. Erfinderische Tätigkeit
9.8 Aufgabe-Lösungs-Ansatz
 

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TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
9. Erfinderische Tätigkeit9. Erfinderische Tätigkeit
  9.7 (gestrichen)9.7 (gestrichen)     9.9 Verbindung von Dokumenten des Stands der Technik9.9 Verbindung von Dokumenten des Stands der Technik  
 

9.8

Aufgabe-Lösungs-Ansatz

 

In der Praxis sollte der Prüfer im Interesse einer objektiven und nachvollziehbaren Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit in der Regel nach dem so genannten Konzept "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" vorgehen.

 

Der "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" gliedert sich in drei Phasen:

 

i)

Ermittlung des "nächstliegenden Stands der Technik",

 

ii)

Bestimmung der zu lösenden "objektiven technischen Aufgabe" und

 

iii)

Prüfung der Frage, ob die beanspruchte Erfindung angesichts des nächstliegenden Stands der Technik und der objektiven technischen Aufgabe für den Fachmann nahe liegend gewesen wäre.

 


9.8.1 Bestimmung des nächstliegenden Stands der Technik

9.8.2 Formulierung der zu lösenden objektiven technischen Aufgabe

9.8.3 Could/would approach