Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
7. Einheitlichkeit der Erfindung
7.10a Geänderte Ansprüche
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
7. Einheitlichkeit der Erfindung7. Einheitlichkeit der Erfindung
  7.10 Nichteinheitlichkeit während der Sachprüfung7.10 Nichteinheitlichkeit während der Sachprüfung     7.11 Euro-PCT-Anmeldungen7.11 Euro-PCT-Anmeldungen  
 

7.10a

Geänderte Ansprüche

 

Zu Fällen, in denen der Anmelder neue Ansprüche einreicht, die auf einen Gegenstand gerichtet sind, der nicht recherchiert worden ist, z. B. weil er nur in der Beschreibung enthalten war und es im Recherchenstadium nicht für zweckmäßig befunden wurde, die Recherche auf diesen Gegenstand auszudehnen, siehe VI, 5.2 ii) und B-III, 3.5.

 

Regel 86 (4)