Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
4. Klarheit und Auslegung der Patentansprüche
4.5b Marken
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
4. Klarheit und Auslegung der Patentansprüche4. Klarheit und Auslegung der Patentansprüche
  4.5a Begriffe wie etwa oder ungefähr4.5a Begriffe wie etwa oder ungefähr     4.6 Fakultative Merkmale4.6 Fakultative Merkmale  
 

4.5b

Marken

 

In einem Patentanspruch sollte auch die Verwendung von Marken und dergleichen nicht zugelassen werden, da nicht auszuschließen ist, dass das Erzeugnis oder Merkmal, auf das verwiesen wird, während der Laufzeit des Patents geändert wird, seinen Namen aber beibehält. Sie können in Ausnahmefällen zulässig sein, wenn ihre Verwendung unvermeidlich und ihre genaue Bedeutung allgemein anerkannt ist (siehe II, 4.16 und 4.17).