Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
4. Klarheit und Auslegung der Patentansprüche
4.6 Fakultative Merkmale
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
4. Klarheit und Auslegung der Patentansprüche4. Klarheit und Auslegung der Patentansprüche
  4.5b Marken4.5b Marken     4.7 Zu erreichendes Ergebnis4.7 Zu erreichendes Ergebnis  
 

4.6

Fakultative Merkmale

 

Ausdrücke wie "vorzugsweise", "zum Beispiel", "wie z. B." oder "insbesondere" sind sorgfältig darauf zu prüfen, ob sie keine Unklarheit hervorrufen. Ausdrücke dieser Art bewirken keine Beschränkung des Schutzumfangs des Patentanspruchs, d. h. das nach einem derartigen Ausdruck stehende Merkmal ist als ganz und gar fakultativ zu betrachten.